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   BGH, 04.12.2007 - X ZR 127/06   

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https://dejure.org/2007,7760
BGH, 04.12.2007 - X ZR 127/06 (https://dejure.org/2007,7760)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2007 - X ZR 127/06 (https://dejure.org/2007,7760)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - X ZR 127/06 (https://dejure.org/2007,7760)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Bundesgerichtshofs zum Absehen von einer Begründung i.R.d. Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 321a; ; ZPO § 321a Abs. 4 Satz 5; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a § 544 Abs. 4 S. 2
    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung einer Gehörsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - X ZR 127/06
    Die Gehörsrüge der Klägerin, mit der sie konkludent eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch den Bundesgerichtshof (vgl. BVerfGE 107, 395, 410) geltend macht, ist unbegründet.
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - X ZR 127/06
    Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, mittels der Gehörsrüge nach § 321a ZPO die Bestimmung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO auszuhebeln (BGH, Beschl. v. 28.07.2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63; v. 12.01.2006 - IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408, zu § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - X ZR 127/06
    Damit sei sichergestellt, dass eine Gehörsrüge gegen eine Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht zur Herbeiführung einer Begründungsergänzung eingelegt werden könne (BT-Drucks. 15/3706 S. 16).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 223/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Anforderungen an die Begründung

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - X ZR 127/06
    Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, mittels der Gehörsrüge nach § 321a ZPO die Bestimmung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO auszuhebeln (BGH, Beschl. v. 28.07.2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63; v. 12.01.2006 - IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408, zu § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 233/09

    Aufnahme eines Nebenintervenienten in das Rubrum und Entscheidung über die Kosten

    Das gilt umso mehr für die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss, der gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ohnehin nur kurz zu begründen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 27.06.2012 - IV ZR 204/10

    Anzahl der kostenrechtlichen Rechtsmittelverfahren bei Anfechtung eines

    Das gilt umso mehr für die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss, der gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ohnehin nur kurz zu begründen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 05.08.2009 - VI ZR 344/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Besetzung des Gerichts bei

    Auch nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (BT-Drucks. 15/3706 S. 16; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432, 1433 und vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - aaO; Beschluss vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06).
  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 15/11

    Begründetheit einer Anhörungsrüge bei fehlenden Ausführungen des Klägers bzgl.

    Das gilt umso mehr für die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss, der gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ohnehin nur kurz begründet werden soll (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06, juris, Rn. 3 f.).
  • BGH, 29.06.2011 - IV ZR 156/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Das gilt umso mehr für die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss, der gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ohnehin nur kurz zu begründen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 27.06.2012 - IV ZR 115/11
    Das gilt umso mehr für die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss, der gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ohnehin nur kurz zu begründen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 02.11.2009 - VI ZR 341/08

    Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Bescheidung aller Einzelpunkte des

    Auch nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (BT-Drucks. 15/3706 S. 16; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432, 1433; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - NJW-RR 2006, 63 und vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06 - nicht veröff.).
  • BGH, 21.05.2012 - IV ZR 152/10

    Notwendigkeit der Kenntnisnahme und Erwägung des Vorbringens der Parteien zur

    Das gilt umso mehr für die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss, der gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ohnehin nur kurz zu begründen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 15.05.2012 - IV ZR 162/11

    Umfang der Begründungspflicht der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Das gilt umso mehr für die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss, der gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ohnehin nur kurz begründet werden soll (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 08.03.2010 - VI ZR 106/09

    Umfang der Begründungspflicht einer Entscheidung über die Nichtzulassung der

    Auch nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (BT-Drucks. 15/3706 S. 16; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432, 1433; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - NJW-RR 2006, 63 und vom 4. Dezember 2007 - X ZR 127/06 - nicht veröff.).
  • BGH, 01.02.2010 - VI ZR 158/09

    Anhörungsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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